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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2017 - L 15 AS 113/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,94551
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2017 - L 15 AS 113/17 B ER (https://dejure.org/2017,94551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.06.2017 - L 15 AS 113/17 B ER (https://dejure.org/2017,94551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - L 15 AS 113/17 B ER (https://dejure.org/2017,94551)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2017 - L 15 AS 113/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R) normiert § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen: Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben (objektive Voraussetzungen), und zwar 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 15 AS 226/17
    Die für den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Anordnung erforderliche "Glaubhaftmachung" setzt jedoch ersichtlich, d.h. schon nach der Bedeutung des Wortes, voraus, dass das Gericht den Antragstellern bzw. ihren Ausführungen Glauben zu schenken vermag (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - L 13 AS 189/17 B ER und vom 12. Juni 2017 - L 15 AS 113/17 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2017 - L 15 AS 174/17
    Lediglich ergänzend bzw. vertiefend ist auf Folgendes hinzuweisen: Bereits in dem die Antragstellerin betreffenden Beschluss vom 12. Juni 2017 (L 15 AS 113/17 B ER) hat der Senat darauf hingewiesen, dass, wenn der Betroffene selbst eine mit ihm in einer Wohnung wohnende Person als seinen "Partner" oder "Lebensgefährten" bezeichnet, sich später aber von diesen Angaben nach Erhalt des Leistungsbescheides und den daraus ersichtlichen nachteiligen Folgen wieder distanzieren will, es gewichtiger Anhaltspunkte bedarf, dass es sich tatsächlich nicht um eine eheliche Lebensgemeinschaft gehandelt hat, der Betroffene sich bei den vorherigen Angaben im Leistungsverfahren lediglich geirrt oder versehen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2017 - L 15 AS 114/17
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen zum Az. L 15 AS 113/17 B ER ergangenen Beschluss vom heutigen Tage Bezug, mit dem er die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2017 - L 15 AS 181/17
    Die für den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Anordnung erforderliche "Glaubhaftmachung" setzt jedoch ersichtlich, d.h. schon nach der Bedeutung des Wortes, voraus, dass das Gericht den Antragstellern bzw. ihren Ausführungen Glauben zu schenken vermag (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - L 13 AS 189/17 B ER und vom 12. Juni 2017 - L 15 AS 113/17 B ER).
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